Grabräumung
15.02.2017
Beschreibung
Die auf den Friedhöfen Münster und Altheim gegründeten Grabmalanlagen und die Namenstafeln dürfen grundsätzlich nicht ohne Einwilligung der Friedhofsverwaltung entfernt werden.
Der Antrag auf eine vorzeitige Räumung muss schriftlich gestellt und ggf. auch begründet werden. Nach regulärem Ablauf des Benutzungsrechts (bzw. der Ruhefrist bei Reihengräbern und Wiesengräbern mit Namenstafeln) sind Grabmäler usw. sowie Namenstafeln von den Berechtigten zu entfernen. Geschieht das nach Aufforderung nicht, werden die Grabmäler usw. sowie die Namenstafeln auf Kosten der Berechtigten von der Friedhofsverwaltung abgeräumt.
Künstlerisch oder geschichtlich wertvolle Grabmäler oder solche, die als besondere Eigenart des Friedhofs aus früheren Zeiten zu gelten haben, unterstehen dem besonderen Schutz des Friedhofseigentümers im Einvernehmen mit dem zuständigen staatlichen Denkmalspfleger. Sie werden in einem besonderen Verzeichnis geführt und dürfen nicht ohne besondere Einwilligung entfernt oder abgeändert werden.
Die Graberwerber/Nutzungsberechtigten werden vor Ablauf der Ruhefrist schriftlich informiert. Dann können Sie sich entscheiden, ob Sie das Grab durch die Gemeinde räumen lassen oder die sachgemäße Räumung privat organisieren. Sie können sich bei einer Familiengrabstätte aber auch für einen Verlängerungskauf entscheiden.
Gebühren
Die Bestattugnsgebühren gehen aus der Friedhofsgebührensatzung hervor.
Benötigte Unterlagen
Ihr Grabstättenbuch