Gewerbezentralregisterauskunft

15.02.2017

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Beschreibung

Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Generalbundesanwalt in Bonn

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Auf Antrag erhält jede – natürliche oder juristische – Person Auskunft über die im Gewerbezentralregister eingetragenen Verstöße gegen gewerberechtliche Bestimmungen und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen gewerberechtlicher Verstöße, soweit sie ihre
Person oder den Gewerbebetrieb betreffen.

Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt.

Die Auskunft kann von einer natürlichen Person beantragt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Die häufigsten Arten einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister:

  • für private Zwecke: Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird Ihnen direkt nach Hause gesandt.
    (behördlicher Hinweis: Beleg-Art 1)
  • zur Vorlage bei einer Behörde:
    Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird direkt der Behörde zugesandt.

Gebühren

13,00 €

Diese sind bei der Beantragung zu entrichten.

 

Benötigte Unterlagen

  • für behördliche Zwecke: Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass.
  • Bei Antragstellung durch Dritte: Vollmacht mit genauen Angaben über den Grund der Antragstellung und ggf. mit der Angabe, an welche Behördenanschrift die Gewerbezentralregister-Auskunft geschickt werden soll.