Gefährliche Hunde
15.02.2017
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Beschreibung
Für die Haltung eines gefährlichen Hundes wird eine Erlaubnis benötigt. Als gefährlich gelten – unabhängig von ihrer Rassezugehörigkeit – solche Hunde, die eine gesteigerte Aggressivität aufweisen oder die auffällig geworden sind. Ferner sind Hunde folgender Rassen als gefährlich anzusehen:
- Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier,
- American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier,
- Staffordshire-Bullterrier,
- Bullterrier,
- American Bulldog,
- Dogo Argentino,
- Kangal (Karabash),
- Kaukasischer Owtscharka und
- Rottweiler.
Weiterhin gelten auch alle Kreuzungen mit den v. g. als gefährlich.
Gebühren
Befristete Erlaubnis 150,00 €
Vorläufige Erlaubnis 55,00 €
Benötigte Unterlagen
- Nachweis über die fristgerechte Zahlung der Hundesteuer
- Vorlage eines aktuellen polizeilichen Führungszeugnisses Belegart „0“
- positive Wesensprüfung
- Sachkundenachweis, für jede Person, die den Hund ausführt (entfällt, falls dieser der Behörde im Rahmen eines früheren Erlaubnisverfahrens für denselben Hund vorgelegt wurde)
- Nachweis, dass der Hund mit einer zur Identifizierung geeigneten, elektronischen lesbaren Marke (Chip) unveränderlich gekennzeichnet wurde
- Nachweis, über eine bestehende Haftpflichtversicherung des Hundes
- Personalausweis (Antragsteller muss das 18. Lebensjahr vollendet haben)
Verwandte Suchbegriffe: Listenhund, Kampfhunde, Hundeverordnung