Gärtnerische Gestaltung
15.02.2017
Beschreibung
Jeder kennt die Situation. Man besucht zum erstenmal Bekannte und kommt in eine Gegend, in der man vorher noch nie war und fühlt sich trotzdem wie zuhause.
Woran liegt das, fragt man sich und schaut sich um.
Klar! Die Gärten!
Die Gärten sehen aus wie bei uns daheim. Tujahecken und dahinter Zierrasen.
Von den Alpen bis zur Nord- und Ostsee. Tuja und Rasen. So stellt sich der Einfamilienhausbesitzer seinen Garten vor.
Da fallen die durch professionelle Gestalter angelegten Gärten sofort ins Auge.
Aber diese Art der Gartengestaltung können wir uns ja nicht leisten.
Irrtum!!!
Jeder kann aus seinem Garten einen individuellen, freundlichen, fröhlichen Garten zaubern.
Tipps:
Pflanzen Sie nur Gewächse, die hier bei uns auch heimisch sind. Die sind viel pflegeleichter, da sie unserem Klima angepasst sind und auch von der örtlichen Fauna angenommen werden. Die Tuja ist zwar bei uns weit verbreitet, gehört aber nicht zu den einheimischen Gewächsen.
Einen Hinweis auf heimische Gewächse können Sie eventuell bereits der Hinweisliste aus dem Textteil des Sie betreffenden Bebauungsplans entnehmen. Die Neuesten davon finden Sie auch in unserem Internetauftritt.
Auch Gärtnereien können Sie hier fachkundig beraten.
Sie sagen sich:
Rasen muss sein! Schließlich will man ja auch mal eine Grillparty feiern, mit den Kindern spielen oder nur mal in der Sonne liegen. Aber sorgen Sie auch für eine Artenvielfalt. Blühende Sträucher und Blumen erfreuen nicht nur den vorübergehenden Spaziergänger, sondern auch Sie und Ihre Familie. Vielleicht sind Sie jetzt auch mutig geworden und wollen sogar etwas gepflegte „Unordnung” in Ihrem Garten. Hier bietet sich eine Bruchsteinmauer für Pflanzen und Kräuter an. Eventuell auch eine kleine Wasserfläche (mit oder ohne Fische) mit Wasserlauf oder Wasserfall.
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
Nicht nur Sie freuen sich über die Vielfalt in Ihrem Garten. Auch die Natur dankt es Ihnen. Vögel, Schmetterlinge, Libellen und Andere: Sie werden überrascht sein über die Artenvielfalt und die Freude, die schon beim Beobachten des Gartens bei Ihnen aufkommt.
Um dies jedoch realisieren und ungestört genießen zu können, müssen Sie aber auch ein paar rechtliche Dinge einhalten.
Grundsätzlich ist hier alles erlaubt, sofern es nicht die Nachbarschaft stört. Es dürfte ja wohl jedem klar sein, dass ein großer Baum, direkt an der Grenze gepflanzt, im Laufe der Zeit zu einem möglichen Streitpunkt mit dem Nachbarn werden kann.
Aus diesem Grund hat auch der Gesetzgeber dafür gesorgt, dass gewisse Normen festgeschrieben werden. Im Hess. Nachbarrechtsgesetz, das bereits seit 1962 gilt, sind Regeln des nachbarschaftlichen Zusammenlebens aufgestellt worden, an die sich jeder halten muss.
Hier finden Sie Regelungen zu Grenzwänden, Einfriedungen, Leitungsführungen und auch Grenzabstände für Pflanzen.
Es ist hier genau festgelegt, welche Abstände bei der Neuanpflanzung von Bäumen und Sträuchern, in Abhängigkeit der Endwuchshöhe, zur Grenze einzuhalten sind.
Wichtig zu wissen ist ebenfalls, dass das Gesetz eine Einspruchsfrist für den Nachbarn beinhaltet. Diese endet jedoch fünf Jahre nach Pflanzung des Gehölzes. Danach gibt es einen Bestandschutz.
Auf den kann man sich logischerweise nicht berufen, wenn durch den Baum oder Strauch Gefahren oder Bauschäden zu befürchten sind.
Alle Paragraphen hier aufzuführen, würde den Rahmen sprengen.
Erhältlich ist das Hess. Nachbarrechtsgesetz in jeder Buchhandlung. Nachzulesen ist es außerdem im Internet unter www.hessenrecht.hessen.de.
Noch ein Hinweis zum Schluss:
Das Bundesnaturschutzgesetz sieht es vor, dass größere Baum- und Strauchschneidearbeiten sowie Baumfällungen im Winterhalbjahr, d.h. vom 01.09. – 28.02. erfolgen sollen. Wenn Sie sich daran halten, gibt es auch keinen Ärger mit den Behörden.
Verwandte Suchbegriffe: Garten