Fischereischein
15.02.2017
Sie möchten einen Fischereischein, um an hessischen Gewässern angeln zu können?
Fischereischeine werden für ein Kalenderjahr, fünf oder zehn aufeinanderfolgende Kalenderjahre ausgestellt. Der Jugendfischereischein kann von 10 bis 16 Jahren ohne vorherige Prüfung erworben werden – er erlaubt das Angeln aber nur in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers. Der Jugendfischereischein wird nur bis zum 16. Lebensjahr verlängert.
Der reguläre Fischereischein kann ab 14 Jahren gegen Nachweis der bestandenen Fischerprüfung erworben werden. Für die Erstausstellung ist immer eine persönliche Vorsprache erforderlich. Verlängerungen können persönlich – oder mit Vollmacht – durch Dritte vorgenommen werden.
Bei der Neuausstellung (wenn bereits ein alter Fischereischein vorhanden ist) sowie bei einer Verlängerung des Fischereischeines ist es erforderlich ein Führungszeugnis zu beatragen. Das Führungszeugnis können Sie unter persönlicher Vorsprache bei uns beatragen.
Die Gebühr beträgt 13,00 €.
Bei einem Zuzug nach Hessen wird ein in einem anderen Bundesland erworbener Fischereischein nach Ablauf seiner Gültigkeit umgeschrieben und verlängert. Staatliche oder staatlich anerkannte Fischerprüfungen anderer Bundesländer sind der hessischen Fischerprüfung gleichgestellt.
Gebühren
Jugendfischereischein (Kalenderjahr) | 7,50 € |
Fünfjahresjugendfischereischein | 23,00 € |
Jahresfischereischein (Kalenderjahr) | 17,50 € |
Fünfjahresfischereischein | 45,00 € |
Zehnjahresfischereischein | 86,00 € |
Benötigte Unterlagen
- Prüfungszeugnis
- 1 neues Lichtbild bei Neuausstellung
- falls vorhanden, bisheriger Fischereischein
- Führungszeugnis bei Neuausstellung (wenn bereits ein alter Fischereischein vorhanden ist) und Verlängerung