Eheschließung
15.02.2017
Gemeinsamer Standesamtsbezirk Dieburg-Münster-Eppertshausen-Messel
Die Stadt Dieburg und die Gemeinden Münster, Eppertshausen und Messel bilden mit Wirkung vom 01. April 2010 einen einheitlichen Standesamtsbezirk. Der neue Standesamtsbezirk trägt die Bezeichnung „Standesamt Dieburg“ und hat seinen Sitz in Dieburg. Der einheitliche Standesamtsbezirk übernimmt sämtliche Aufgaben der bisherigen Standesämter der vier Kommunen.
Ab 01.04.2010 ist für die Beurkundungen der Personenstandsfälle (Geburten, Eheschließungen, Sterbefälle, Lebenspartnerschaften) und aller weiteren Personenstandsangelegenheiten sowie in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten (Einbürgerungen) das Standesamt Dieburg zuständig.
Urkunden aus den Personenstandsbüchern / Registern des seitherigen Standesamts Münster können
- telefonisch (06071) 2002-103/104
- schriftlich (Markt 4, 64807 Dieburg)
- per Fax (06071) 2002-100
- per E-mail (standesamt@dieburg.de)
- oder persönlich beim Standesamt Dieburg bestellt und abgeholt werden.
Es besteht aber auch weiterhin die Möglichkeit, diese Personenstandsurkunden im Bürgerservice der Gemeinde Münster anzufordern.
Die gewünschten Urkunden liegen dann im Standesamt Dieburg zur Abholung bereit oder werden auf Wunsch zugesandt.
Eheschließungen sind, nach vorheriger Anmeldung der Eheschließung und Terminfestlegung beim Standesamt in Dieburg, auch weiterhin im Trauzimmer des Rathauses in Münster möglich.
Weitere Informationen
Informationsblatt Heirat: Berücksichtigung beim Lohnsteuerabzug
Informationsblatt Geburt eines Kindes: Berücksichtigung beim Lohnsteuerabzug
Verwandter Suchbegriff: Heiraten, Hochzeit, Heirat, Standesamt, Standesamtsbezirk, Geburtsurkunde