Beglaubigungen
15.02.2017
Beschreibung
Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften
Die Unterschriften die von uns beglaubigt werden sollen dürfen erst vor Ort geleistet werden.
Eine bereits geleistete Unterschrift können wir nicht mehr beglaubigen.
Alle im Zusammenhang mit privat-rechtlichen Angelegenheiten stehenden Vollmachten wie Beglaubigungen für Bankgeschäfte oder Erb-, Testamentsangelegenheiten können ebenfalls nicht von uns beglaubigt werden sondern müssen vom Ortsgericht vorgenommen werden.
Eine amtliche Beglaubigung reicht ebenfalls nicht aus,
- wenn eine öffentliche Beurkundung oder eine öffentliche Beglaubigung (durch Notare, Gerichte oder bestimmte Behörden, z.B. dem Jugendamt) erforderlich ist,
oder
- wenn die ausschließliche Zuständigkeit einer bestimmten Behörde gegeben ist (z.B. Personenstandsurkunden nur vom Standesamt,
Auszüge aus dem Liegenschfaftskataster nur von den Kataster- und Vermessungsbehörden).
Gebühren
6,00 € pro Unterschriftsbeglaubigung
3,00 € Beglaubigung von Abschriften, Fotokopien usw., die von uns hergestellt werden, je beglaubigter Seite
6,00 € Beglaubigung von Abschriften, Fotokopien usw., die aus 1-10 Seiten bestehen und 0,60 € pro weiterer Seite
0,50 € pro Kopie, die hier im Hause angefertigt wird
Benötigte Unterlagen
- Das Dokument, das beglaubigt werden soll, und das Original.
- Bei der Beglaubigung von Unterschriften sind ein Nachweis der Identität (z.B. Personalausweis oder Reisepass) und das Schriftstück mitzubringen, auf dem die zu leistende Unterschrift beglaubigt werden soll.