Auskünfte aus dem Melderegister

15.02.2017

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Auskünfte aus dem Melderegister werden nur gegeben,

  • wenn ein plausibler Grund für das Auskunftsersuchen genannt und bestätigt wird
  • die Anfrage schriftlich vorliegt
  • keine datenschutzrechtlichen Gründe gegen die Erteilung vorliegen

Die Auskunft umfasst nur die Daten der Grundauskunft: Name, Vorname, Straße, Hausnummer, Wohnort

Gebühren

10,00 € pro Auskunft

Verwandte Suchbegriffe: Melderegisterauskunft, Einwohnermeldeanfrage