Auskünfte aus dem Melderegister
15.02.2017
- Kategorien:
Auskünfte aus dem Melderegister werden nur gegeben,
- wenn ein plausibler Grund für das Auskunftsersuchen genannt und bestätigt wird
- die Anfrage schriftlich vorliegt
- keine datenschutzrechtlichen Gründe gegen die Erteilung vorliegen
Die Auskunft umfasst nur die Daten der Grundauskunft: Name, Vorname, Straße, Hausnummer, Wohnort
Gebühren
10,00 € pro Auskunft
Verwandte Suchbegriffe: Melderegisterauskunft, Einwohnermeldeanfrage