Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Münster (Hessen) Bauleitplanung der Gemeinde Münster (Hessen) Aufstellung des Bebauungsplan M 34.1 – Energieeffiziente Wohnsiedlung „Am Mäusberg“, 1. Änderungsplan – in der Gemarkung Münster

21.07.2020

 

hier:   Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie

            Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung

Gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) wird hiermit bekannt gemacht, dass die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 01.07.2020 die Änderung des Bebauungsplanes M 34.1 – Energieeffiziente Wohnsiedlung „Am Mäusberg“ – für Flächen im Neubaugebiet „Am Mäusberg“ beschlossen hat.

Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung:

Bebauungsplan M 34.1 – Energieeffiziente Wohnsiedlung „Am Mäusberg“, 1. Änderungsplan

 

Beabsichtigte Planung:

Im Neubaugebiet „Am Mäusberg“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um innerhalb der Straßenverkehrsflächen auch öffentliche Parkplätze bereitstellen zu können.

 

Der räumliche Geltungsbereich des o.g. Bebauungsplanes betrifft die Grundstücke mit der Katasterbezeichnung Gemarkung Münster Flur 17 Nr. 741/1 teilweise, 1080, 1087 teilweise und 1096 teilweise.

Die räumliche Abgrenzung des vorläufigen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist der beigefügten Plandarstellung (ohne Maßstabsangabe) zu entnehmen. Die Darstellung wird hiermit Teil der Bekanntmachung.

 

Es wird hiermit bekannt gegeben, dass die Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan M 34.1 – Energieeffiziente Wohnsiedlung „Am Mäusberg“, 1. Änderungsplan, bestehend aus der Planzeichnung und Begründung, gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in der Zeit vom

03.08.2020 bis einschließlich 11.09.2020

bei der Gemeindeverwaltung Münster

Mozartstraße 8, Zimmer 201/202

64839 Münster (Hessen)

während der folgenden Dienstzeiten öffentlich ausgelegt werden:

 

Montag – Mittwoch              von 08.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 15.00 Uhr

Donnerstag                          von 08.30 Uhr – 12.00 Uhr und 16.30 Uhr – 18.30 Uhr

Freitag                                   von 08.30 Uhr – 12.00 Uhr

 

Die Bekanntmachung sowie die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen können auf der offiziellen Homepage der Gemeinde Münster (Hessen) unter www.muenster-hessen.de unter der Rubrik Wirtschaft, Gewerbe & Bauen > Bebauungspläne sowie dem Internetprotal des Landes Hessen https://bauleitplanung.hessen.de/aktuelles/zentrales-internetportal-f%C3%BCr-die-bauleitplanung eingesehen werden.

 

Von einer Umweltprüfung wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

 

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die öffentliche Auslegung der vorgenannten Bauleitplanung aus aktuellem Anlass in der Zeit der Corona-Pandemie unter Einhaltung der jeweils geltenden Abstands- und Hygieneregelungen stattfindet. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass im Rathaus der Gemeinde Münster eine Mundschutz-Pflicht gilt und, dass das Rathaus nach Einsichtnahme der Entwurfsunterlagen wieder verlassen werden muss.

Das Rathaus ist für den allgemeinen Publikumsverkehr bis auf Weiteres nur eingeschränkt während der zuvor genannten Kernzeiten zugänglich, darüber hinaus dürfen sich nur maximal 5 Besucher gleichzeitig im Rathaus aufhalten. Daher ist der öffentliche Zugang in das Rathaus weiterhin geschlossen. Es wird gebeten, sich über die Sprechanlage anzumelden, so dass der Zugang ermöglicht werden kann.

Eine Einsichtnahme oder Erläuterung der Entwurfsunterlagen kann nach telefonischer Terminvereinbarung (s. untenstehende Telefonnummer) während der o.g. Kernzeiten erfolgen.

Sollten Sie mit Blick auf die aktuelle Corona-Pandemie zu einer besonders zu schützenden Personengruppe mit einem höheren Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf gehören oder unter häuslicher Quarantäne stehen und über keinen Internet-Zugang verfügen, wenden Sie sich bitte für eine individuelle und situationsbedingte Unterstützung bei der Einsichtnahme telefonisch an das Bauamt der Gemeinde Münster (Hessen) (s. untenstehende Telefonnummer).

Es wird hiermit bekannt gemacht, dass sich die Öffentlichkeit im Rahmen der vorgenannten öffentlichen Auslegung über die Planung informieren kann.

Jedermann hat das Recht, den Planentwurf und die Begründung während der Offenlegungszeit einzusehen und kann über den Inhalt Auskunft verlangen.

Eine Äußerung der Öffentlichkeit zur Planung ist innerhalb des oben genannten Auslegungszeitraumes schriftlich oder zur Niederschrift nach Terminvereinbarung bei der Gemeinde Münster (Hessen), Mozartstraße 8 in 64839 Münster möglich.

Es wird darauf hingewiesen, dass ebenso elektronische Stellungnahmen via E-Mail an die untenstehende E-Mailadresse gerichtet werden können.

 

Telefon:          06071 / 3002 – 321

E-Mail:             rathaus@muenster-hessen.de

 

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 6 BauGB Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben wurden, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Münster deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Ferner wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z. B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. ausdrücklich zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den betroffenen Personen gegenüber genutzt.

Die Gemeinde Münster hat in Übereinstimmung mit § 4b des BauGB die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten auf einen Dritten, hier dem planungbüro für städtebau göringer_hoffmann_bauer übertragen. Das Büro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.

Münster, den 16.07.2020

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Münster (Hessen)

i. V. Jan Stemme

Erster Beigeordneter