Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Münster Bauleitplanung der Gemeinde Münster

15.09.2020

Abbildung: Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplans M 37 „An der Altheimer Straße“ 3. Änderung

Abbildung: Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplans M 37 „An der Altheimer Straße“ 3. Änderung

Aufstellung des Bebauungsplanes M 37 „An der Altheimer Straße“ 3. Änderung in der Gemarkung Münster
hier: Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit am Entwurf der o.g. Bauleitplanung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Münster hat in ihrer Sitzung am 07.09.2020 dem Entwurf des Bebauungsplans M 37 „An der Altheimer Straße“ 3. Änderung und der Begründung zugestimmt und die Durchführung der förmlichen öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und die förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB beschlossen.

Der Geltungsbereich des o.g. Bebauungsplans liegt im Nordosten von Münster, nordöstlich der Altheimer Straße und umfasst das Flurstück 522/6 in Flur 16 in der Gemarkung Münster. Die räumliche Abgrenzung des Geltungsbereichs ist der beigefügten Abbildung (ohne Maßstabsangabe) zu entnehmen.
Innerhalb des Geltungsbereichs sollen die Standortvoraussetzungen für die Ansiedlung eines mittelständischen Unternehmens der Medizinproduktindustrie geschaffen werden. Hierzu erfolgen Änderungen der bestehenden Festsetzungen bzgl. Gebäudehöhe, Geschosszahl und Bauweise.

Es wird darauf hingewiesen, dass das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt wird.

Es wird hiermit bekannt gegeben, dass die Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan M 37 „An der Altheimer Straße“ 3. Änderung bestehend aus textlichen Festsetzungen, Abbildung des Geltungsbereichs und Begründung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB in der Zeit vom

28.09.2020 bis einschließlich 06.11.2020

auf der offiziellen Homepage der Gemeinde Münster www.muenster-hessen.de unter der Rubrik Wirtschaft, Gewerbe & Bauen > Bebauungspläne eingesehen werden können sowie www.muenster-hessen.de

bei der Gemeindeverwaltung Münster
Mozartstr. 8, Zimmer 201/202
64839 Münster (Hessen)

während der Kernzeiten öffentlich ausgelegt werden.

Die Kernzeiten der Gemeindeverwaltung Münster sind:
Montag – Mittwoch von 8.30 Uhr – 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr – 15.00 Uhr
Donnerstag von 8.30 Uhr – 12.00 Uhr und von 16.30 Uhr – 18.30 Uhr
Freitag von 8.30 Uhr – 12.00 Uhr

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die öffentliche Auslegung der vorgenannten Bauleitplanung aus aktuellem Anlass in der Zeit der Corona-Pandemie unter Einhaltung der jeweils geltenden Abstands- und Hygieneregelungen stattfindet. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass im Rathaus der Gemeinde Münster eine Mundschutz-Pflicht gilt und, dass das Rathaus nach Einsichtnahme der Entwurfsunterlagen wieder verlassen werden muss. Das Rathaus ist für den allgemeinen Publikumsverkehr bis auf Weiteres nur eingeschränkt während der zuvor genannten Kernzeiten zugänglich, darüber hinaus dürfen sich nur maximal 5 Besucher gleichzeitig im Rathaus aufhalten. Daher ist der öffentliche Zugang in das Rathaus weiterhin geschlossen. Es wird gebeten, sich über die Sprechanlage anzumelden, so dass der Zugang ermöglicht werden kann.

Eine Einsichtnahme oder Erläuterung der Entwurfsunterlagen kann nach telefonischer Terminvereinbarung (s. untenstehende Telefonnummer) während der o.g. Kernzeiten erfolgen.

Sollten Sie mit Blick auf die aktuelle Corona-Pandemie zu einer besonders zu schützenden Personengruppe mit einem höheren Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf gehören oder unter häuslicher Quarantäne stehen und über keinen Internet-Zugang verfügen, wenden Sie sich bitte für eine individuelle und situationsbedingte Unterstützung bei der Einsichtnahme telefonisch an das Bauamt der Gemeinde Münster (s. untenstehende Telefonnummer).

Es wird hiermit bekannt gemacht, dass sich die Öffentlichkeit im Rahmen der vorgenannten öffentlichen Auslegung über die Planung informieren kann. Eine Äußerung der Öffentlichkeit zur Planung ist innerhalb des oben genannten Auslegungszeitraumes schriftlich oder zur Niederschrift nach Terminvereinbarung bei der Gemeinde Münster, Mozartstraße 8 in 64839 Münster möglich.

Es wird darauf hingewiesen, dass ebenso elektronische Stellungnahmen via E-Mail an die untenstehende E-Mailadresse gerichtet werden können.

Telefon: 06071 / 3002 – 321 oder – 322
E-Mail: rathaus@muenster-hessen.de

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Absatz 6 BauGB Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben wurden, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Münster deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Ferner wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. ausdrücklich zustimmen. Gemäß Artikel 6, Absatz 1c und 1e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den betroffenen Personen gegenüber genutzt.

Die Gemeinde Münster hat in Übereinstimmung mit § 4b des BauGB die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten auf einen Dritten, hier das Planungsbüro Dr. Frank Volg, Groß-Bieberau, übertragen. Das Büro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.

Münster, den 17.09.2020

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Münster
Gerald Frank
Bürgermeister