Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Münster: Bauleitplanung der Gemeinde Münster. Aufstellung des Bebauungsplanes M3 „Im Rückert“, 1. Änderung hier: Aufstellungsbeschluss

07.12.2022

Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit am Entwurf der o.g. Bauleitplanung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Münster hat in ihrer Sitzung am 28.11.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans M3 „Im Rückert“, 1. Änderung gem. § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch beschlossen.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Münster hat in ihrer Sitzung am 28.11.2022 außerdem dem Entwurf des Bebauungsplans M3 „Im Rückert“ 1. Änderung und der Begründung zugestimmt und die Durchführung der förmlichen öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und die förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB beschlossen.

Das Plangebiet liegt im Norden von Münster an der Gerhart-Hauptmann-Straße. Es umfasst die Flurstücke 604, 606/2 und 616/3 in Flur 18 in der Gemarkung Münster.

Die Lage des Geltungsbereichs ist der beigefügten Abbildung (ohne Maßstabsangabe) zu entnehmen.

Innerhalb des Geltungsbereichs sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau einer Kindertagesstätte geschaffen werden. Das alte Gebäude ist so stark sanierungsbedürftig, dass es abgerissen werden muss.

Abbildung – siehe Beitragsbild

Es wird darauf hingewiesen, dass das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt wird.

Es wird hiermit bekannt gegeben, dass der Entwurf des Bebauungsplans M3 „Im Rückert“ 1. Änderung mit Begründung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB in der Zeit vom

19.12.2022 bis einschließlich 27.01.2023

auf der offiziellen Homepage der Gemeinde Münster www.muenster-hessen.de unter der Rubrik Wirtschaft, Gewerbe & Bauen > Bebauungspläne eingesehen werden kann sowie bei der

Gemeindeverwaltung Münster
Mozartstr. 8, Zimmer 201/202
64839 Münster (Hessen)

während der Öffnungszeiten unter Beachtung der jeweils gültigen Abstands- und Hygienevorschriften zur allgemeinen Einsichtnahme ausliegt.

Die Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Münster sind:

Montag – Freitag                     von 8.00 – 12.00 Uhr
Montag und Mittwoch             von 14.00 – 15.30 Uhr

Zwischen dem 26.12.2022 und 01.01.2023 hat das Rathaus geschlossen! Es wird hiermit bekannt gemacht, dass sich die Öffentlichkeit im Rahmen der vorgenannten öffentlichen Auslegung über die Planung informieren kann. Eine Äußerung der Öffentlichkeit zur Planung ist innerhalb des oben genannten Auslegungszeitraumes schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Münster, Mozartstraße 8 in 64839 Münster möglich.

Es wird darauf hingewiesen, dass ebenso elektronische Stellungnahmen via E-Mail an die folgende E-Mailadresse gerichtet werden können: rathaus@muenster-hessen.de.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Absatz 6 BauGB Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben wurden, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Münster deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Ferner wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. ausdrücklich zustimmen. Gemäß Artikel 6, Absatz 1c und 1e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den betroffenen Personen gegenüber genutzt.

Die Gemeinde Münster hat in Übereinstimmung mit § 4b des BauGB die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten auf einen Dritten, hier das Planungsbüro Dr. Frank Volg, Groß-Bieberau, übertragen. Das Büro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.

Münster, den 08.12.2022
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Münster
Joachim Schledt
Bürgermeister