Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Münster: Bauleitplanung der Gemeinde Münster

11.08.2022

Aufstellung des Bebauungsplanes M42 „Bahnhofstraße 52“, hier: Aufstellungsbeschluss0

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Münster hat in ihrer Sitzung am 18.07.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans M42 „Bahnhofstraße 52“ gem. § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt am westlichen Ortsrand von Münster an der Bahnhofstraße und grenzt direkt an die Gersprenz. Er umfasst die Flurstücke 196, 197 und 198 sowie einen Teil der Wegeparzelle 233/1 in Flur 12 der Gemarkung Münster.

Die räumliche Abgrenzung des Geltungsbereichs ist der beigefügten Abbildung (ohne Maßstab) zu entnehmen. Innerhalb des Geltungsbereichs sollen für das auf Grundstück Nr. 197 (Bahnhofstraße 52) vorhandene Gebäude die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Nutzung als Jugendzentrum geschaffen werden.

Abbildung Lage des Plangebiets
Abbildung Lage des Plangebiets

Es wird darauf hingewiesen, dass das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB durchgeführt wird.

Münster, den 11.08.2022
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Münster
Joachim Schledt
Bürgermeister