Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Münster: Bauleitplanung der Gemeinde Münster

25.11.2021

Lageplan des Bebauungsplans

M37 „An der Altheimer Straße“, 2. Änderung – Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für den Bebauungsplan

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Münster hat in ihrer Sitzung am 01.11.2021 den Bebauungsplan M37 „An der Altheimer Straße, 2. Änderung“ in der Fassung vom 16.09.2021 gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetz¬buches (BauGB) als Satzung beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Das Bebauungsplanverfahren wurde nach § 13 BauGB ohne Umweltprüfung durchgeführt, die die Grundzüge der Planung von den Änderungen nicht berührt wurden.

Der in Kraft gesetzte Bebauungsplan mit Begründung kann, vom Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an, bei der Gemeindeverwaltung Münster (Hessen), Mozartstraße 8, Zimmer 201/202, 64839 Münster in der Abteilung Hochbau während der Kernzeiten von Jedermann eingesehen werden. Auf Verlangen wird über den Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft gegeben.

Die Kernzeiten der Gemeindeverwaltung Münster sind:

Montag – Mittwoch von 8.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 15.00 Uhr
Donnerstag von 8.30 Uhr – 12.00 Uhr und 16.30 Uhr – 18.30 Uhr
Freitag von 8.30 Uhr – 12.00 Uhr.

Des Weiteren ist die Einsichtnahme auch über die offizielle Homepage der Gemeinde möglich:

https://www.muenster-hessen.de, Rubrik Wirtschaft, Gewerbe & Bauen > Bebauungspläne

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Einsichtnahme der vorgenannten Bauleitplanung aus aktuellem Anlass in der Zeit der Corona-Pandemie unter Einhaltung der jeweils geltenden Abstands- und Hygieneregelungen stattfindet. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass im Rathaus der Gemeinde Münster eine Mundschutz-Pflicht gilt und, dass das Rathaus nach Einsichtnahme der Unterlagen wieder verlassen werden muss. Das Rathaus ist für den allgemeinen Publikumsverkehr bis auf Weiteres nur eingeschränkt während der zuvor genannten Kernzeiten zugänglich, darüber hinaus dürfen sich nur maximal 5 Besucher gleichzeitig im Rathaus aufhalten. Daher ist der öffentliche Zugang in das Rathaus weiterhin geschlossen. Es wird gebeten, sich über die Sprechanlage anzumelden, so dass der Zugang ermöglicht werden kann.

Eine Einsichtnahme oder Erläuterung der Entwurfsunterlagen kann nach telefonischer Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 06071 / 3002 – 322 während der o.g. Kernzeiten erfolgen.

Sollten Sie mit Blick auf die aktuelle Corona-Pandemie zu einer besonders zu schützenden Personengruppe mit einem höheren Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf gehören oder unter häuslicher Quarantäne stehen und über keinen Internet-Zugang verfügen, wenden Sie sich bitte für eine individuelle und situationsbedingte Unterstützung bei der Einsichtnahme telefonisch an das Bauamt der Gemeinde Münster (s. obenstehende Telefonnummer).

Es wird darauf hingewiesen, dass

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 u. 2a BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs
unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Münster (Hessen) unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.

Hingewiesen wird:

a) auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB, betreffend die Geltendmachung von Planungsentschädigungsansprüchen im Falle von Vermögensnachteilen nach den §§ 39 – 42 BauGB, sowie
b) auf § 44 Abs. 4 BauGB, betreffend das mögliche Erlöschen von Ansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb einer Dreijahresfrist gestellt wird.

Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Münster, den 25.11.2021
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Münster
Joachim Schledt
Bürgermeister