Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Münster: Bauleitplanung der Gemeinde Münster

15.07.2021

Datengrundlage: Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation.

Bebauungsplan M 34.1 – Energieeffiziente Wohnsiedlung „Am Mäusberg“ – 1. Änderungsplan, hier: Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses

Der Bebauungsplan M 34.1 – Energieeffiziente Wohnsiedlung „Am Mäusberg“ – 1. Änderungsplan ist von der Gemeindevertretung am 07.06.2021 gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) als Satzung beschlossen worden.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Münster Flur 17 Nr. 741/1 teilweise, 1080, 1087 teilweise und 1096 teilweise. Die genauen Abgrenzungen der einzelnen Plangebietsteile können der nachfolgenden Karte entnommen werden.

Der Bebauungsplan mit Begründung wird gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ab sofort bei der Gemeindeverwaltung im Rathaus der Gemeinde Münster, Mozartstr. 8, Zimmer 201/202, 64839 Münster (Hessen) während der Kernzeiten zu jedermanns Einsicht bereitgehalten; über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Die Kernzeiten der Gemeindeverwaltung Münster sind:

Montag – Mittwoch von 8.30 Uhr – 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr – 15.00 Uhr
Donnerstag von 8.30 Uhr – 12.00 Uhr und von 16.30 Uhr – 18.30 Uhr
Freitag von 8.30 Uhr – 12.00 Uhr

Gem. § 10 a Abs. 2 BauGB wird der Bebauungsplan mit der Begründung zusätzlich in das Internet eingestellt und kann auf der offiziellen Homepage der Gemeinde Münster www.muenster-hessen.de unter der Rubrik Rubrik Wirtschaft, Gewerbe & Bauen > Bebauungspläne eingesehen werden.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Einsichtnahme der vorgenannten Bauleitplanung aus aktuellem Anlass in der Zeit der Corona-Pandemie unter Einhaltung der jeweils geltenden Abstands- und Hygieneregelungen stattfindet. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass im Rathaus der Gemeinde Münster eine Mundschutz-Pflicht gilt und, dass das Rathaus nach Einsichtnahme der Unterlagen wieder verlassen werden muss. Das Rathaus ist für den allgemeinen Publikumsverkehr bis auf Weiteres nur eingeschränkt während der zuvor genannten Kernzeiten zugänglich, darüber hinaus dürfen sich nur maximal 5 Besucher gleichzeitig im Rathaus aufhalten. Daher ist der öffentliche Zugang in das Rathaus weiterhin geschlossen. Es wird gebeten, sich über die Sprechanlage anzumelden, so dass der Zugang ermöglicht werden kann.

Eine Einsichtnahme oder Erläuterung der Entwurfsunterlagen kann nach telefonischer Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 06071 / 3002 – 322 während der o.g. Kernzeiten erfolgen.

Sollten Sie mit Blick auf die aktuelle Corona-Pandemie zu einer besonders zu schützenden Personengruppe mit einem höheren Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf gehören oder unter häuslicher Quarantäne stehen und über keinen Internet-Zugang verfügen, wenden Sie sich bitte für eine individuelle und situationsbedingte Unterstützung bei der Einsichtnahme telefonisch an das Bauamt der Gemeinde Münster (s. obenstehende Telefonnummer).

Es wird darauf hingewiesen, dass

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs

unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Münster (Hessen) unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

Münster (Hessen), den 15.07.2021
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Münster
Joachim Schledt, Bürgermeister