Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Münster: Bauleitplanung der Gemeinde Münster

12.10.2023

Abbildung: Lage des Bebauungsplans M42 „Bahnhofstraße 52“

Aufstellung des Bebauungsplanes M42 „Bahnhofstraße 52“, hier: Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit am Entwurf der o.g. Bauleitplanung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Münster hat in ihrer Sitzung am 25.09.2023 dem Entwurf des Bebauungsplans M42 „Bahnhofstraße 52“ und der Begründung zugestimmt und die Durchführung der förmlichen öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt am westlichen Ortsrand von Münster an der Bahnhofstraße und grenzt direkt an die Gersprenz. Er umfasst die Flurstücke 196, 197 und 198 sowie einen Teil der Wegeparzelle 233/1 in Flur 12 der Gemarkung Münster. Die Lage des Geltungsbereichs ist der beigefügten Abbildung (ohne Maßstabsangabe) zu entnehmen. Innerhalb des Geltungsbereichs sollen für das auf Grundstück Nr. 197 (Bahnhofstraße 52) vorhandene Gebäude die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Nutzung als Jugendzentrum geschaffen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB durchgeführt wird.

Es wird hiermit bekannt gegeben, dass der Entwurf des Bebauungsplans M42 „Bahnhofstraße 52“ mit Begründung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB in der Zeit vom 23.10.2023 bis einschließlich 27.11.2023

auf der offiziellen Homepage der Gemeinde Münster www.muenster-hessen.de unter der Rubrik Wirtschaft, Gewerbe & Bauen > Bebauungspläne eingesehen werden kann sowie bei der

Gemeindeverwaltung Münster
Mozartstr. 8, Zimmer 201/202
64839 Münster (Hessen)

während der Öffnungszeiten unter Beachtung der jeweils gültigen Abstands- und Hygienevorschriften zur allgemeinen Einsichtnahme ausliegt.

Die Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Münster sind:
Montag – Freitag von 8.00 – 12.00 Uhr
Montag und Mittwoch von 14.00 – 15.30 Uhr

Es wird hiermit bekannt gemacht, dass sich die Öffentlichkeit im Rahmen der vorgenannten öffentlichen Auslegung über die Planung informieren kann. Eine Äußerung der Öffentlichkeit zur Planung ist innerhalb des oben genannten Auslegungszeitraumes schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Münster, Mozartstraße 8 in 64839 Münster möglich.

Es wird darauf hingewiesen, dass ebenso elektronische Stellungnahmen via E-mail an die folgende E-Mailadresse gerichtet werden können: rathaus@muenster-hessen.de

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Absatz 6 BauGB Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben wurden, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Münster deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Ferner wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. ausdrücklich zustimmen. Gemäß Artikel 6, Absatz 1c und 1e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den betroffenen Personen gegenüber genutzt.

Die Gemeinde Münster hat in Übereinstimmung mit § 4b des BauGB die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten auf einen Dritten, hier das Planungsbüro Dr. Frank Volg, Groß-Bieberau, übertragen. Das Büro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.

Münster, den 12.10.2023
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Münster
Joachim Schledt
Bürgermeister