Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Münster
14.07.2020
Bauleitplanung der Gemeinde Münster – Aufstellung des Bebauungsplanes M 40 „Alter Ortskern Münster“ in der Gemarkung Münster
hier: Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit am Entwurf der o.g. Bauleitplanung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Münster hat in ihrer Sitzung am 01.07.2020 den Bebauungsplan M 40 „Alter Ortskern Münster“ als Entwurf zur Durchführung der förmlichen öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des o.g. Bebauungsplanes betrifft die Grundstücke mit der Katasterbezeichnung Gemarkung Münster, Flur 1 (tlw.), Flur 2 (tlw.), Flur 13 (tlw.), Flur 17 (tlw.) und Flur 18 (tlw.). Die räumliche Abgrenzung des vorläufigen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist der beigefügten Plandarstellung (ohne Maßstabsangabe) zu entnehmen. Die Darstellung wird hiermit Teil der Bekanntmachung.
Es wird hiermit bekannt gegeben, dass die Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan M 40 „Alter Ortskern Münster“, bestehend aus der Planzeichnung sowie Detailplänen zum Bebauungsplan, dem Textteil, der Begründung mit Bestandskarten sowie der Umweltvorprüfung in der Zeit vom
27.07.2020 bis einschließlich 04.09.2020
auf der offiziellen Homepage der Gemeinde Münster unter der Rubrik Wirtschaft, Gewerbe & Bauen > Bebauungspläne eingesehen werden können sowie
bei der Gemeindeverwaltung Münster
Mozartstraße 8, Zimmer 201/202
64839 Münster (Hessen)
während der Kernzeiten öffentlich ausgelegt werden.
Die Kernzeiten der Gemeindeverwaltung Münster sind:
Montag – Mittwoch von 08.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 15.00 Uhr
Donnerstag von 08.30 Uhr – 12.00 Uhr und 16.30 Uhr – 18.30 Uhr
Freitag von 08.30 Uhr – 12.00 Uhr
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die öffentliche Auslegung der vorgenannten Bauleitplanung aus aktuellem Anlass in der Zeit der Corona-Pandemie unter Einhaltung der jeweils geltenden Abstands- und Hygieneregelungen stattfindet. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass im Rathaus der Gemeinde Münster eine Mundschutz-Pflicht gilt und, dass das Rathaus nach Einsichtnahme der Entwurfsunterlagen wieder verlassen werden muss. Das Rathaus ist für den allgemeinen Publikumsverkehr bis auf Weiteres nur eingeschränkt während der zuvor genannten Kernzeiten zugänglich, darüber hinaus dürfen sich nur maximal 5 Besucher gleichzeitig im Rathaus aufhalten. Daher ist der öffentliche Zugang in das Rathaus weiterhin geschlossen. Es wird gebeten, sich über die Sprechanlage anzumelden, so dass der Zugang ermöglicht werden kann.
Eine Einsichtnahme oder Erläuterung der Entwurfsunterlagen kann nach telefonischer Terminvereinbarung (s. untenstehende Telefonnummer) während der o.g. Kernzeiten erfolgen.
Sollten Sie mit Blick auf die aktuelle Corona-Pandemie zu einer besonders zu schützenden Personengruppe mit einem höheren Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf gehören oder unter häuslicher Quarantäne stehen und über keinen Internet-Zugang verfügen, wenden Sie sich bitte für eine individuelle und situationsbedingte Unterstützung bei der Einsichtnahme telefonisch an das Bauamt der Gemeinde Münster (s. untenstehende Telefonnummer).
Es wird hiermit bekannt gemacht, dass sich die Öffentlichkeit im Rahmen der vorgenannten öffentlichen Auslegung über die Planung informieren kann. Eine Äußerung der Öffentlichkeit zur Planung ist innerhalb des oben genannten Auslegungszeitraumes schriftlich oder zur Niederschrift nach Terminvereinbarung bei der Gemeinde Münster, Mozartstraße 8 in 64839 Münster möglich.
Es wird darauf hingewiesen, dass ebenso elektronische Stellungnahmen via E-Mail an die untenstehende E-Mailadresse gerichtet werden können.
Telefon: 06071 / 3002 – 321
E-Mail: rathaus@muenster-hessen.de
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 6 BauGB Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben wurden, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Münster deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z. B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. ausdrücklich zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den betroffenen Personen gegenüber genutzt.
Die Gemeinde Münster hat in Übereinstimmung mit § 4b des BauGB die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten auf einen Dritten, hier der InfraPro Ingenieur GmbH & Co. KG, Lorsch übertragen. Das Büro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.
Münster, den 14.07.2020
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Münster
Gerald Frank
Bürgermeister