Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Münster
14.07.2020
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan M37 „An der Altheimer Straße“, 3. Änderung, Gemeinde Münster
Die Gemeindevertreter der Gemeinde Münster haben in ihrer Sitzung am 01.07.2020 die Aufstellung des Bebauungsplans M37 „An der Altheimer Straße“ 3. Änderung (in Textform) gem. § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch beschlossen.
Das Plangebiet liegt im Nordosten von Münster, nordöstlich der Altheimer Straße und umfasst das Flurstück 522/6 in Flur 16 in der Gemarkung Münster. Die genaue Abgrenzung kann der Abbildung entnommen werden.
Innerhalb des Geltungsbereichs sollen die Standortvoraussetzungen für die Ansiedlung eines mittelständischen Unternehmens der Medizinproduktindustrie geschaffen werden. Hierzu sind Änderungen der bestehenden Festsetzungen bzgl. Gebäudehöhe, Geschosszahl und Bauweise erforderlich.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB durchgeführt wird.
Münster, 14.07.2020
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Münster
Gerald Frank, Bürgermeister