Beim Bund-Land-Städtebauförderprogramm „Aktive Kernbereiche“ – in dessen Rahmen die Gemeinde Münster in den kommenden Jahren von Fördermitteln für Infrastrukturprojekte in noch nie dagewesener Höhe profitieren wird – steht unter anderem der alte Ortskern im Fokus. „Eines der Kernziele ist es, das Ortsbild zu verbessern sowie den historischen Charakter ortsbildprägender Gebäude herauszustellen“, sagt Bürgermeister Gerald Frank. Von Bewohnern und sachkundigen Bürgern erarbeitete Förderrichtlinien zur Sanierung von Häuserfassaden setzen Anreize für Eigentümer, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. In Kürze können sie sich um eine Förderung bewerben.
Fördermittel in Höhe von bis zu sieben Millionen Euro fließen dank des Bund-Land-Förderprogramms „Aktive Kernbereiche“ in den kommenden Jahren in wichtige Infrastrukturprojekte in Münster – noch nie hat die Gemeinde von einer Förderung dieser Höhe profitieren können. Ziel ist es, Münster in den Bereichen Einzelhandel, Dienstleistung, Kultur und Kommunikation unter stetiger Beteiligung der Bevölkerung voranzubringen. Im Fokus steht dabei unter anderem auch der alte Ortskern.
Dort ist ein zentraler Baustein des Großprojekts der Erhalt beziehungsweise die Verbesserung des Ortsbildes. „Einen wichtigen Beitrag leisten hierbei die Fassaden im historisch bedeutsamen alten Ortskern“, betont Bürgermeister Gerald Frank. Daher hat die Gemeinde Münster für bauliche Maßnahmen an Bestandsgebäuden, die das Ortsbild verbessern, ein Anreizprogramm zur Fassadensanierung auf die Beine gestellt.
Gutachterausschuss bestimmt über Förderwürdigkeit
„Bestehend aus Mitgliedern der lokalen Partnerschaft und der Verwaltung wurde ein Arbeitskreis zur Fassadensanierung gegründet, der dieses Anreizprogramm erarbeitet hat“, erläutert Frank weiter. Damit soll der Erhalt des ortsbildprägenden, historischen Charakters der Altstadt unterstützt werden. Konkret heißt das also: Eigentümer von Bestandsimmobilien können sich mit geplanten Sanierungsmaßnahmen der Fassade um Fördermittel aus diesem Programm bewerben.
Die Förderhöhe ist abhängig von der Förderwürdigkeit der geplanten Maßnahme. Sie beträgt bis zu 66 Prozent der förderfähigen Kosten beziehungsweise maximal 20.000 Euro. Über die Förderwürdigkeit berät ein Gutachterausschuss, den der Gemeindevorstand aus Mitgliedern des Arbeitskreises Fassadensanierung der Lokalen Partnerschaft benennen wird. Die Zuwendung wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den förderfähigen Ausgaben gewährt.
Förderbewilligungen sind möglich, sobald das Hessische Ministerium für Wirtschaft den Bund-Länder-Anteil von 100.000 Euro in den insgesamt 150.000 Euro großen Fördertopf zugesagt hat. 50.000 Euro steuert die Gemeinde im kommenden Haushalt bei. Alle Details zu diesem Programm gehen aus der Förderrichtlinie hervor, die unter folgendem Link eingesehen werden kann:
Förderrichtlinie Fassadensanierung
Bildunterschrift: Der alte Ortskern profitiert von dem Programm „Aktive Kernbereiche“. Eigentümer können sich um Fördermittel zur Fassadensanierung bewerben. Foto: GM/Linke