Afrikanische Schweinepest: Landkreis ändert Allgemeinverfügung zur landwirtschaftlichen Bewirtschaftung in der Sperrzone II
27.08.2024
Der Landkreis Darmstadt-Dieburg passt die Allgemeinverfügung im Hinblick auf die landwirtschaftliche Bewirtschaftung von Feldern in der Sperrzone II an. Diese Änderungen betreffen insbesondere die Ernte von Maisschlägen mit einer Pflanzenhöhe ab 1,50 Meter. Bei der Maisernte ist jedoch grundsätzlich eine Mindestschnitthöhe von 30 cm einzuhalten.
Kern der Änderung ist, dass das Ernten von Maisschlägen in der infizierten Zone (Sperrzone II), einschließlich des Kerngebiets, unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist. Diese Regelung gilt mit Ausnahme der Gemarkungen westlich der Bundesautobahn 5 der Gemeinden Alsbach-Hähnlein und Bickenbach sowie der Stadt Pfungstadt.
Für alle betroffenen Gebiete in der Sperrzone II gilt: Die Ernte von Maisschlägen mit einer Pflanzenhöhe ab 1,50 Meter ist erlaubt, wenn die Fläche am gleichen Tag zuvor unter geeigneten Witterungsbedingungen mittels Drohne auf das Vorhandensein von Wildschweinen und Wildschweinkadavern abgesucht wurde. Sollten sich Wildschweine im Schlag aufhalten, ist die Ernte strikt verboten.
Mit dieser Anpassung der Allgemeinverfügung erhöht der Landkreis Darmstadt-Dieburg den Schutz vor der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) und ermöglicht den landwirtschaftlichen Betrieben in der Region eine möglichst praktikable Ernte.
Münster liegt wie die meisten Teile des Landkreises Darmstadt-Dieburg innerhalb des Infektionsgebiets, daher gilt weiterhin:
– Hunde müssen zwingend angeleint werden!
– In Wald und Feld müssen Spaziergänger, Radler und Reiter auf ausgewiesenen Wegen bleiben!
– Bei Fund von Wildschwein-Kadaver: Nicht anfassen! Veterinäramt verständigen (veterinaeramt@ladadi.de) oder Fund online melden (www.ladadi.de/asp)!
– Bürger-Hotline: Telefon 06151 881-1800 montags bis donnerstags von 9 bis 16 Uhr sowie freitags von 9 bis 12 Uhr
Hintergrund der Maßnahmen:
– ASP kann über Schuhe, Kleidung oder Hunde, die am Fundort schnüffeln, weitergetragen werden.
– Nicht angeleinte Hunde sowie Hundegebell können Wildschweine aufscheuchen, infizierte Tiere fliehen dann und tragen das Virus immer weiter.