Seit 1.9. ist nur noch das „Münsterer Mitteilungsblatt“ Amtliches Bekanntmachungsorgan!

10.07.2024

- Kategorien: Leben in Münster,
Bislang hat Münster zwei Amtliche Bekanntmachungsorgane. Ab 1. September ist nur noch das Mitteilungsblatt (links) offizielles Bekanntmachungsorgan. Foto: GM/Meike Mittmeyer-Riehl

In Münster gab es mit dem „Münsterer Anzeigeblatt“ (Rhein Main Verlag, kostenloses Blättchen) und dem „Münsterer Mitteilungsblatt“ (Druckerei Reichert, früher Girbig, kostenpflichtiges Abo-Blättchen) immer zwei offizielle Amtliche Bekanntmachungsorgane. Darin werden neben aktuellen Pressemitteilungen und Terminen auch die sogenannten Amtlichen Bekanntmachungen der Verwaltung veröffentlicht. Das sind etwa Bebauungspläne, Satzungen und Einladungen zu Sitzungen der gemeindlichen Gremien.

Diese Veröffentlichungen sind für die Gemeindeverwaltung vorgeschrieben und kostenpflichtig. Im Vergleich zu anderen Kommunen ist es jedoch eher ungewöhnlich, dass Münster seit jeher zwei Amtliche Blättchen hat. Dadurch entstehen nämlich auch doppelt Kosten. Bei der Gemeindevertretersitzung am 13. Mai wurde einstimmig eine Änderung der Hauptsatzung beschlossen: Seit dem 1. September 2024 ist nur noch das „Münsterer Mitteilungsblatt“ das offizielle Amtliche Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Münster.

Häufige Beschwerden über Probleme bei der Zustellung

Zum Hintergrund: Schon seit weit über einem Jahr gibt es große Probleme mit der Zustellung des kostenlosen „Münsterer Anzeigeblatts“. Fast täglich erreichen die Gemeindeverwaltung Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern wegen ausbleibender Lieferungen, allerdings hat die Verwaltung auf die Zustellungsqualität keinerlei Einfluss. In mehreren Gesprächen mit dem herausgebenden Rhein Main Verlag wurde zugesichert, dass sich die Situation bessert. „Leider ist eine spürbare Besserung nie eingetreten“, bedauert Bürgermeister Joachim Schledt. Das ist nicht nur ärgerlich für die Bürgerinnen und Bürger, sondern kann auch für Schwierigkeiten sorgen. Denn ein Amtliches Bekanntmachungsorgan muss zuverlässig zugestellt werden, das ist für die Verkündigung von Bebauungsplänen, Satzungen und Co. zwingend vorgeschrieben. „Vor diesem Hintergrund kam es nun zu der Entscheidung, die Zusammenarbeit mit dem Münsterer Anzeigeblatt zu beenden“, erläutert der Bürgermeister.

Was ändert sich nun für Bürger und Vereine?

Erst einmal ändert sich für Bürgerinnen und Bürger sowie für Vereine, die ihre Termine und Mitteilungen an beide Blättchen schicken, nichts. Der Rhein Main Verlag hat zugesichert, dass das „Münsterer Anzeigeblatt“ weiterhin wie gewohnt erscheint und Texte aus Münster abdruckt. Familienanzeigen können ebenfalls wie gehabt aufgegeben werden. Die Zeitung führt seit dem 1. September lediglich nicht mehr den offiziellen Titel „Amtliches Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Münster“, sondern agiert als unabhängige Zeitung, die Amtlichen Mitteilungen wie Bebauungspläne, Satzungen und Sitzungstermine müssen dort nicht mehr erscheinen.

Wie erhalte ich das „Münsterer Mitteilungsblatt“?

Bürgerinnen und Bürger, die auch künftig das offizielle Amtliche Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Münster beziehen möchten und das „Münsterer Mitteilungsblatt“ aktuell noch nicht erhalten, können es für einen geringen Abo-Preis von 32 Euro im Jahr abonnieren. Die Zustellung erfolgt dann frei Haus jede Woche donnerstags.

Kontakt zur Druckerei Reichert: Telefon: 06026/60006-24 E-Mail: muenster@druckerei-reichert.de, Internet: www.druckerei-reichert.de/muenster. Alle aktuellen Pressemitteilungen und Bekanntmachungen werden selbstverständlich zusätzlich auf der Webseite der Gemeinde Münster www.muenster-hessen.de veröffentlicht.

Bildunterschrift: Seit dem 1. September ist das „Münsterer Mitteilungsblatt“ das einzige Amtliche Bekanntmachungsorgan in Münster.