2020: Gemeinde erhöht Vereinsförderung um 33 Prozent

07.01.2020

Gute Nachrichten für die Münsterer Vereine zum Neuen Jahr. Die Gemeinde erhöht die Förderung, insbesondere für die Jugendarbeit. Bereits in der letzten Gemeindevertretersitzung wurde die Satzungsänderung für die Nutzungsgebühren für Hallen und das Gersprenzstadion mit der Halbierung der Kosten für reine Jugendveranstaltungen beschlossen.

Nun hat auch der Gemeindevorstand die Fortschreibung der Förderrichtlinien als zweite Verbesserung verabschiedet, zu deren Erarbeitung Bürgermeister Gerald Frank die Kommission für Vereine und Ehrenamt einberufen hatte. „Dabei sind nicht nur Kriterien der Förderrichtlinien transparenter geworden. Wir haben das Budget der Vereinsförderung um 33 Prozent erhöht“, erklärte er.

„Wir haben noch eine Schippe draufgelegt“

Ausgangspunkt waren verschiedene Gespräche mit Vereinen über deren Arbeit, Ziele und Probleme. „Dabei kam auch immer wieder das Finanzielle zur Sprache. Für mich war dann klar, die Unterstützung hochzufahren und zwar mindestens auf den Umfang, den die Vereinsförderung bis zu den Kürzungen im Zuge der Bankenkrise 2008 hatte,“ erklärte der Bürgermeister, „wir haben aber noch eine Schippe drauf gelegt!“

Die Kommission für Vereine und Ehrenamt ist ein Organ zur Beratung des Gemeindevorstands, die durch den Bürgermeister nach Bedarf einberufen wird. Ihr gehören neben Vertretern der Fraktionen sachkundige Bürger aus den Vereinen an.  Als Zielsetzung wurde gemeinsam festgelegt, dass die Förderrichtlinien transparenter sein sollten und  künftig insbesondere die Jugendarbeit stärker unterstützen sollen.

Als Ergebnisse wurden vorgeschlagen: Alle förderwürdigen Vereine erhalten für die Durchführung ihrer Vereinsarbeit eine einheitliche Basisförderung. Darüber hinaus wird die Ausbildung und Beschäftigung lizenzierter Trainer und Übungsleiter – bei Chören und Musikvereinen die Leiter bzw. Dirigenten – sowie der Betrieb der Sportstätten gefördert. Die Anzahl der jugendlichen und erwachsenen Mitglieder wird ebenfalls in der Vereinsförderung berücksichtigt.

„Wir erhöhen deutlich die Förderung der Jugendarbeit. Wir stärken die qualifizierte Betreuung der Aktiven durch die Förderung von Ausbildung und Beschäftigung qualifizierter Trainern und Übungsleiter bzw. Chor-, Orchesterleiter bzw. Dirigenten. Und auch dem Betrieb vereinseigener Sportstätten wird auf Basis tatsächlich entstandener jährlicher Kosten Rücksicht getragen“, hebt Bürgermeister Frank die Kernpunkte der Fortschreibung hervor.

Auch außerordentliche Baumaßnahmen werden bezuschusst

Das gegenüber dem Vorjahr um 33 Prozent erhöhte Förderbudget besteht aus folgenden Komponenten (Anteil am Budget in Prozent): Basisförderung für jeden Verein (20 Prozent), jugendliche Mitglieder (25 Prozent), erwachsene Mitglieder (15 Prozent), Ausbildung und Beschäftigung lizenzierter Trainer und Übungsleiter bzw. Chorleiter/Dirigenten (15 Prozent) sowie Betriebsaufwendungen für die vereinseigene/gepachtete Sportstätte (25 Prozent).

Außerordentliche bauliche Investitionen werden von der Gemeinde Münster mit 20 Prozent gefördert. Grundsätzlich können nur Maßnahmen von der Gemeinde gefördert werden, die vor Beginn bzw. Umsetzung der Maßnahme beantragt wurden. Diese sind schriftlich formlos zusammen mit Kostenvoranschlägen an den Gemeindevorstand zu stellen. Grundsätzlich können keine Anträge rückwirkend bewilligt werden. Bewilligte Maßnahmen sind mit entsprechenden Verwendungsnachweisen abzurechnen. Die Auszahlung der Förderung kann im Regelfall im darauffolgenden Haushaltsjahr erfolgen.

„Mit der Fortschreibung der Förderrichtlinien, die unter großer Einbeziehung von Vereinsrepräsentanten zustande gekommen ist, stärken wir unsere Vereine. Gerade die stärkere Fokussierung auf die Jugend ist eine gute Investition in die Zukunft“ resümiert der Bürgermeister.