Es war schon immer der Wunsch der Menschen, die Grabstätten ihrer verstorbenen Angehörigen in ihrer Nähe zu haben.
Falls Sie, bedingt durch Umzug, die Ruhestätte ihrer bereits verstorbenen Angehörigen nach Münster oder Altheim verlegen wollen, oder auch ein neues Grab für Ihre verstorbenen Angehörigen an Ihrem neuen Wohnort begründen möchten, dann müssen Sie dies schriftlich bei beiden (für die jetzige und die geplante Ruhestätte) zuständigen Friedhofsverwaltungen tun.
Nach Zustimmung der beiden Verwaltungen, müssen Sie einen Bestatter mit der Überführung des Sarges bzw. der Urne beauftragen.




