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Anliegen A-Z: Überführung einer Urne/eines Sarges

Beschreibung

Es war schon immer der Wunsch der Menschen, die Grabstätten ihrer verstorbenen Angehörigen in ihrer Nähe zu haben.

Falls Sie, bedingt durch Umzug, die Ruhestätte ihrer bereits verstorbenen Angehörigen nach Münster oder Altheim verlegen wollen, oder auch ein neues Grab für Ihre verstorbenen Angehörigen an Ihrem neuen Wohnort begründen möchten, dann müssen Sie dies schriftlich bei beiden (für die jetzige und die geplante Ruhestätte) zuständigen Friedhofsverwaltungen tun. 

Nach Zustimmung der beiden Verwaltungen, müssen Sie einen Bestatter mit der Überführung des Sarges bzw. der Urne beauftragen.

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Gebühren

Umbettung innerhalb des selben Friedhofes   1.312,00 €

Umbettung innerhalb der Gemeinde     1.312,00 €

Umbettungen in eine andere Stadt/Gemeinde     656,00 €

Umbettungen einer Urne innerhalb der Gemeinde    92,00 €

Umbettungen einer Urne aus einer Nische innerhalb der Gemeinde

oder in eine andere Stadt/Gemeinde     46,00 €

 

 

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Benötigte Unterlagen

  • Ihr Grabstättenbuch
  • Die Erlaubnis zur Umbettung der anderen Stadt/Gemeinde
  • Beleg eines für die Überführung beauftragten Bestatters


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Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)

Friedhofsordnung der Gemeinde Münster

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Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Bestattungsrecht

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Zuständige Organisationseinheit(en)

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Ansprechpartner(innen)

Tatjana Maier E-Mail:
Telefon: +49 (6071) 3002-313

Monika Heckwolf E-Mail:
Telefon: +49 (6071) 3002-311

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