Die Leiche eines Verstorbenen nach der gesetzlich vorgeschriebenen Wartezeit beisetzen.
Wenn ein Angehöriger verstirbt, sollte man einen Bestatter seines Vertrauens kontaktieren der einem bei den notwendigen behördlichen Angelegenheiten, dem Überführen des Verstorbenen auf den Friedhof und bei der Planung der Beisetzung behilflich ist denn, die Leiche eines Verstorbenen ist spätestens 36 Stunden nach Eintritt des Todes, jedoch nicht vor Ausstellung des Leichenschauscheines in die Leichenhalle zu bringen. Sollte die Überführung innerhalb der festgesetzten Frist nicht ausgeführt sein, übernimmt die Gemeinde Münster die Überführung auf Kosten der Angehörigen. Die Beerdigung darf nicht früher als 48 Stunden und nicht später als 96 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen.
Der Gemeindevorstand kann im Einvernehmen mit dem Kreisgesundheitsamt oder in eigener Zuständigkeit Änderungen in den Bestattungsfristen zulassen oder anordnen (§ 8 der V0 über das Leichenwesen vom 12.03.1965).
Die Beisetzungen finden werktags statt, samstags jedoch nur bis 11.00 Uhr.
Vor der Festlegung des Beerdigungstermins steht der Graberwerb. Sie können auf den Friedhöfen der Gemeinde Münster verschiedene Grabarten für Sarg- oder Urnenbeisetzungen erwerben. Wir möchten Sie bitten, die genauen Details hierfür unter "Grabstätten" nachzulesen.
Sie können Ihre Angehörigen auf dem Friedhof Münster oder dem Friedhof in Altheim beisetzen lassen.
Die Gemeinde spricht dann mit dem Bestatter und den Angehörigen den Termin der Beisetzung ab, gibt auf Wunsch der Angehörigen eine Nachricht des Todes an die örtliche Presse und fertigt einen Aushang über den Beisetzungstermin an.




