Die Freizeitzentren in Münster und Altheim
Freizeitzentrum Münster
Das Freizeitzentrum Münster befindet sich zwischen dem Ortsausgang Münster und dem Ortseingang Breitefeld. Das Gelände umfasst neben einem verpachteten Kiosk mit öffentlichen sanitären Einrichtungen einen geschlossenen Pavillon, drei Grillstationen, einen kleinen See, ein Spielplatzgelände mit Kletterwand und einen Fußballbolzplatz mit Rasenspielfläche. Hier finden Sie ein ideales Gelände vor, das sich für Feiern jedweder Art eignet.
Um den Pavillon und die Grillstationen nutzen zu können, haben Sie die Möglichkeit, diese Einrichtungen von der Gemeinde Münster gegen eine geringe Gebühr anzumieten.
Ab Juni 2012: Der Pächter des Kiosks bietet Ihnen während der Öffnungszeiten ein reichhaltiges Angebot an Speisen und Getränken.
Freizeitzentrum Altheim
Das Freizeitzentrum Altheim befindet sich am Ortsrand von Altheim gelegen. Eingebettet zwischen der Regenbogenschule, den „Blumenkindern" und den Sportplätzen der TSV Altheim finden Sie hier einen Ort zum Feiern und Relaxen.
Neben einem offenen Pavillon mit fest verbauten Sitzbänken und Tischen gibt es hier vier Grillstationen, einen Spielplatz, einen Bolzplatz zum Kicken und ein Basketballfeld.
Allgemeine Informationen
Für Miet- bzw. Belegungsfragen stehen wir Ihnen zu den üblichen Dienstzeiten unter der Telefon-Nr.: 06071/ 3002-413 gerne zur Verfügung.
Die Mietgebühren für das Freizeitzentrum Münster betragen für einheimische Gruppen 40,00 Euro und für auswärtige Gruppen 80,00 Euro.
Für die Anmietung des Freizeitzentrums Altheim betragen die Mietgebühren für einheimische Gruppen 30,00 Euro und für auswärtige Gruppen 60,00 Euro.
In den Mietgebühren sind jeweils der Pavillon mit Wasser, Toilette, Strom und Grillstelle enthalten. Bei der Anmietung muss jeweils eine Kaution in Höhe von 200,00 Euro entrichtet werden, die nach ordnungsgemäßer Übergabe des Pavillons zurückerstattet wird.
Die Grillstellen in beiden Freizeitzentren können auch seperat gebucht werden. Für die Anmietung werden Gebühren in Höhe von 20,00 Euro erhoben und es muss eine Kaution in Höhe von 50,00 Euro entrichtet werden, die nach ordnungsgemäßer Übergabe der genutzten Grillstelle wieder zurück erstattet wird.

















