Fundbüro

Beschreibung

Sie haben etwas verloren? Dann können Sie uns gerne telefonisch erreichen unter 06071 / 3002113 oder per E-Mail eine Nachricht schreiben. Meist werden Fundgegenstände allerdings erst nach 2 bis 3 Tagen nach dem Auffinden von den Findern bei uns abgegeben werden.
Alle Fundgegenstände werden wöchentlich in der Presse veröffentlicht.
Sollte der Eigentümer einer Fundsache bekannt sein, wird der Betroffene schriftlich benachrichtigt.
Fundgegenstände von “auswärtigen Verlierern“  werden der Verwaltungsbehörde des betreffenden Wohnortes übersandt. Von Menschen ohne Wohnsitz in Deutschland werden Fundgegenstände  der entsprechenden Ausländervertretung (Botschaft, Konsulat) zugesandt.
Sie haben etwas gefunden?

Damit der Eigentümer/ die Eigentümerin schnellstmöglich wieder zu seinem Vermissten kommt, möchten wir Sie bitten, Fundgegenstände entweder bei uns im Fundbüro zu den nachfolgend genannten Öffnungszeiten oder bei allen Polizeidienststellen rund um die Uhr abzugeben.

Allgemeine rechtliche Informationen:

Fundabgabe
Finder sind nach dem deutschen Fundrecht (§ 967 BGB – Ablieferungspflicht) berechtigt (auf Anordnung der örtlichen Behörde verpflichtet), Funde bei entsprechenden Stellen der Gemeindeverwaltung oder der Polizei abzugeben.  Dort wird die Fundanzeige aufgenommen.

Aufbewahrung
Das Fundbüro ist lt. Gesetz verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren (Ausnahme: Verderbliche Güter oder solche, deren Aufbewahrung mit erheblichen Kosten verbunden ist). Meldet sich der Eigentümer/die Eigentümerin innerhalb dieser Frist nicht, so hat der Finder Anspruch auf den gefundenen Gegenstand.

Kontakt
06071 3002-113