Haushalt

Die Gemeinde Münster hat im Jahre 2009 erstmals einen doppischen Haushalt aufgestellt. Bestandteile des Haushalts mit Erläuterung: Haushaltssatzung: Als Satzung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Münster werden beschlossen:

  • die Gesamtbeträge der Erträge und Aufwendungen im Ergebnishaushalt
  • die Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitions- und Finanztätigkeiten
  • der Höchstbetrag der Kredite
  • Verpflichtungsermächtigungen
  • der Höchstbetrag der Kassenkredite
  • die Steuersätze der Gundsteuer A+B und der Gewerbesteuer

Anlagen zur Satzung sind u.a.

Der Ergebnishaushalt
Alle geplanten Erträge und Aufwendungen aus der laufenden Verwaltung der Gemeinde.

Der Finanzhaushalt stellt dar

die Einzahlungen

  • aus Investitionszuweisungen und -zuschüssen sowie Beiträgen
  • durch Veräußerung von Vermögengegenständen
  • durch Tilgung der von der Gemeinde gewährten Kredite
  • durch die Aufnahme von Krediten durch die Gemeinde

die Auszahlungen

  • für Investitionen
  • durch die Gewährung von Krediten
  • für die Tilgung von aufgenommenen Krediten

Die mittelfristige Planung des Investitionsprogramms Dargestellt werden die Planzahlen des Vorjahres, des laufenden Jahres sowie der drei folgenden Jahre.

Weitere Bestandteile sind

  • ein Vorbericht
  • eine Übersicht über die Budgets
  • eine Aufstellung der Haushaltsvermerke
  • eine Übersicht der Verpflichtungsermächtigungen
  • der Stand der Verbindlichkeiten
  • der Stand der Rücklagen und Rückstellungen
  • ein Auszug aus dem Waldwirtschaftsplans
  • der Stellenplan
  • u.a.

Ansprechpartner für den Haushalt sind Reiner Werner, Frank Kurz und Alex Schledt.

Rechtsgrundlagen

Haushaltsplan der Gemeinde Münster 2023 (durch die Gemeindevertretung beschlossene Fassung).

Verwandte Suchbegriffe: Ergebnishaushalt, Investitionsprogramm, Finanzhaushalt

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