Beglaubigungen

Beschreibung

Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften

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Die Unterschriften die von uns beglaubigt werden sollen dürfen erst vor Ort geleistet werden.
Eine bereits geleistete Unterschrift können wir nicht mehr beglaubigen.

Alle im Zusammenhang mit privat-rechtlichen Angelegenheiten stehenden Vollmachten wie Beglaubigungen für Bankgeschäfte oder Erb-, Testamentsangelegenheiten können ebenfalls nicht von uns beglaubigt werden sondern müssen vom Ortsgericht vorgenommen werden.

Eine amtliche Beglaubigung reicht ebenfalls nicht aus,

  • wenn eine öffentliche Beurkundung oder eine öffentliche Beglaubigung (durch Notare, Gerichte oder bestimmte Behörden, z.B. dem Jugendamt) erforderlich ist,

oder

  • wenn die ausschließliche Zuständigkeit einer bestimmten Behörde gegeben ist (z.B. Personenstandsurkunden nur vom Standesamt,

Auszüge aus dem Liegenschfaftskataster nur von den Kataster- und Vermessungsbehörden).

Gebühren

6,00 € pro Unterschriftsbeglaubigung

3,00 € Beglaubigung von Abschriften, Fotokopien usw., die von uns hergestellt werden, je beglaubigter Seite

6,00 € Beglaubigung von Abschriften, Fotokopien usw., die aus 1-10 Seiten bestehen und 0,60 € pro weiterer Seite

0,50 € pro Kopie, die hier im Hause angefertigt wird

Benötigte Unterlagen

  • Das Dokument, das beglaubigt werden soll, und das Original.
  • Bei der Beglaubigung von Unterschriften sind ein Nachweis der Identität (z.B. Personalausweis oder Reisepass) und das Schriftstück mitzubringen, auf dem die zu leistende Unterschrift beglaubigt werden soll.

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