Reisegewerbe
Beschreibung
Wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben
Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt,
betreibt ein Reisegewerbe und benötigt eine Erlaubnis (Reisegewerbekarte)
Gebühren
Natürliche Personen 306,00 €
Juristische Personen 357,00 €
Benötigte Unterlagen
- Polizeiliches Führungszeugnis der Belegart „0“
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom zuständigen Finanzamt
- Vollständig ausgefüllter Antrag
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