Schankerlaubnis

Beschreibung

Wer anlässlich einer Feier, einer Party, einer Veranstaltung usw. Getränke ausschenken möchte (egal ob mit oder ohne alkoholhaltige Getränke), hat dies dem Gemeindevorstand der Gemeinde Münster unter Angabe der folgenden Daten mindestens vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich anzuzeigen.

  • Name und Vorname mit ladungsfähiger Anschrift,
  • Ort und Zeitraum der Veranstaltung,
  • die vorgesehenen Speisen und Getränke sowie
  • die ungefähre Anzahl der zu erwartenden Besucher.

 

Gebühren

Die Gebühr beträgt je Veranstaltungstag 20,00 €.

 

Verwandte Suchbegriffe: Alkoholausschank, Gestattung

Formulare

Abteilungen