Trauerfall

Beschreibung

In Zusammenarbeit mit dem Bestatter die Beisetzung/Beerdigung planen und durchführen.

Wenn ein Angehöriger verstirbt, sollte man einen Bestatter seines Vertrauens kontaktieren der bei den notwendigen behördlichen Angelegenheiten, dem Überführen des Verstorbenen auf den Friedhof und bei der Planung der Beisetzung behilflich ist, denn die Leiche eines Verstorbenen ist spätestens 36 Stunden nach Eintritt des Todes, jedoch nicht vor Ausstellung des Leichenschauscheines, in die Leichenhalle zu bringen.

Sollte die Überführung innerhalb der festgesetzten Frist nicht ausgeführt sein, übernimmt die Gemeinde Münster die Überführung auf Kosten der Angehörigen. Die Beerdigung darf nicht früher als 48 Stunden und nicht später als 96 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen.

Der Gemeindevorstand kann im Einvernehmen mit dem Kreisgesundheitsamt oder in eigener Zuständigkeit Änderungen in den Bestattungsfristen zulassen oder anordnen (§ 8 der V0 über das Leichenwesen vom 12.03.1965).

Die Überführung der Leiche in die Leichenhalle sowie die Aufbahrung in der Leichenzelle und in der Einsegnungshalle ist von den Angehörigen oder in deren Auftrag von einem Beerdigungsinstitut vorzunehmen.

Die Aufbahrung hat in einer Leichenzelle zu erfolgen. Diese Leichenzelle ist zu verschließen und darf nur für Angehörige des Toten täglich von 10.00 – 11.00 Uhr und von 15.00 – 16.00 Uhr geöffnet werden.

Bei Todesfall infolge meldepflichtiger Infektionskrankheiten ist die Leiche sofort nach Ausstellung des ärztlichen Totenschauscheines verschlossen eingesargt in die Leichenhalle zu bringen. Ein Wiederöffnen des Sarges bedarf der Zustimmung des Kreisgesundheitsamtes.

Die Beerdigung menschlicher Früchte vor dem 6. Fruchtmonat erfolgt an einer von der Friedhofsverwaltung zu bestimmenden Stelle.

Die Beisetzungen finden werktags statt, samstags jedoch nur bis 11.00 Uhr.

Die Gemeinde haftet nicht für den Verlust von Wertgegenständen, die den Leichen beigegeben worden sind.

Soll eine Aschenbestattung erfolgen, so ist eine Bescheinigung über die Einäscherung vorzulegen.

Die Gemeinde spricht dann mit dem Bestatter und den Angehörigen den Termin der Beisetzung ab, gibt auf Wunsch der Angehörigen eine Nachricht des Todes an die örtliche Presse und fertigt einen Aushang über den Beisetzungstermin an.

Gebühren

Die Bestattugnsgebühren gehen aus der Friedhofsgebührensatzung hervor.

Benötigte Unterlagen

a – Antrag auf Bestattung
b – evtl. Antrag auf Datensperre
c – Leichenschauschein (nichtvertraulicher Teil)
d – Sterbefallbescheinigung des zuständigen Standesamtes
e – Urkunde des Krematoriums über die zweite Leichenschau und über die Einäscherung
Die Unterlagen c bis e werden der Friedhofsverwaltung direkt vom Bestatter bzw. vom Krematorium zugestellt.

Verwandte Suchbegriffe: Sterbefall, Tod

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