Lastenzuschuss

Beschreibung

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Aufwendungen für den Wohnraum und wird zur staatlichen Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens gezahlt als

  • Mietzuschuss für Mieterinnen und Mieter von Wohnraum

oder als

  • Lastenzuschuss für selbst genutztes Wohneigentum (Eigentumswohnung oder Eigenheim).

Wohngeld wird im Allgemeinen für 12 Monate bewilligt und zwar ab dem 1. des Monats, in dem der Wohngeldantrag gestellt wird.

Die Höhe des Lastenzuschusses ist abhängig von

  • der Anzahl der Familienmitglieder im Haushalt,
  • der Höhe des Familieneinkommens und
  • die Höhe der Belastungen für den Wohnraum.

Vom Wohngeld ausgeschlossen sind Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB II und SGB XII, wenn bei deren Berechnung die Kosten für Unterkunft berücksichtigt worden sind und die Leistungen nicht als Darlehen gewährt werden.

Keinen Anspruch auf Wohngeld haben allein stehende Wehrpflichtige, soweit Mietbeihilfe durch die Unterhaltssicherungsbehörde gewährt wird, außer sie sind Eigentümer von Wohnraum. In diesen Fällen liegt für die Dauer des Grundwehrdienstes oder Zivildienstes kein Ausschluss vom Wohngeld vor.

 

Benötigte Unterlagen

  • Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Wohngeldantrag mit allen beiliegenden Anlagen
  • Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen
  • Fremdmittelbescheinigung der Bank
  • Kaufvertrag, Grundbuchauszug
  • Finanzierungsunterlagen
  • Schulbescheinigung bei Kindern über 16 Jahre
  • Schwerbehindertenausweis
  • Nachweise über Vermögen (z.B. Sparbücher)

Im Einzelfall ist unter Umständen die Vorlage weiterer Nachweise erforderlich.

 

Verwandte Suchbegriffe: Wohngeld, Mietzuschuss