Bekanntmachung

13.06.2022

Das Regierungspräsidium Darmstadt hat mich in seiner Funktion als zuständige Anhörungsbehörde gebeten, folgenden Bekanntmachungstext zu veröffentlichen:

Bekanntmachung

Planfeststellung gem. §§ 18 ff. Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) i. V. m. §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) für die S-Bahn Rhein-Main, Nordmainische S-Bahn, Planfeststellungsabschnitt 3, Hanau, von km 15,0+82 bis km 20,7+00 der Strecke 3660, Frankfurt (Main) Süd – Ffm Ost – Aschaffenburg Hbf, von km 66,4+93 bis km 71,6+34 der Strecke 3685, (Ffm) Abzw. Zeil – Hanau Hbf (S-Bahn), von km 21,6+06 bis km 23,7+21 der Strecke 3600, Frankfurt (Main) Hbf – Göttingen, in den Städten Maintal und Hanau, im Bahnhof Hanau Hbf beabsichtigte Neubau- und Umbaumaßnahmen und für das Vorhaben geplante Kompensationsmaßnahmen in den Städten Gelnhausen, Maintal und Hanau sowie in den Gemeinden Freigericht, Hasselroth, Linsengericht und Münster

hier: Durchführung des Erörterungstermins zur 1. Änderung des Plans
gem. § 18 a AEG i. V. m. § 73 Abs. 6 VwVfG

  1. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für das im Betreff genannte Vorhaben wird gemäß § 18a AEG in Verbindung mit § 73 Absatz 6 VwVfG ein Erörterungstermin zu der 1. Änderung des Plans durchgeführt.

Der Erörterungstermin beginnt am

Freitag, den 8. Juli 2022, 9:30 Uhr,

im Bürgerhaus Wolfgang,

Schanzenstraße 8, 63457 Hanau.

  1. Im Termin werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und eingegangenen Stellungnahmen zu der 1. Änderung des Plans erörtert. Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann, dass verspätete Einwendungen für dieses Verwaltungsverfahren ausgeschlossen sind und dass das Anhörungsverfahren mit Schluss der Verhandlung beendet ist. Die schriftlich vorliegenden Einwendungen und Stellungnahmen werden auch dann im weiteren Verfahren berücksichtigt, wenn die Beteiligten nicht am Erörterungstermin teilnehmen.
  2. Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
  3. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Dritte (z. B. Pressevertreter) können nach pflichtgemäßem Ermessen im Einzelfall zu dem Termin zugelassen werden, sofern keiner der Teilnahmeberechtigten widerspricht.
  4. COVID-19-Veranstaltungshinweise: Die zum Zeitpunkt der Veranstaltung gebotenen Schutzmaßnahmen werden aufgrund der Dynamik und der nicht voraussehbaren Entwicklung des Infektionsgeschehens kurzfristig festgelegt. Die maßgeblichen Regelungen sind ab dem 4. Juli 2022 über die Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt (https://rp-darmstadt.hessen.de unter der Rubrik Menü / Veröffentlichungen und Digitales / Öffentliche Bekanntmachungen / Verkehr / Eisenbahnen) abrufbar und können ab diesem Termin auch telefonisch abgefragt werden.

Darmstadt, den 2. Juni 2022                         Regierungspräsidium Darmstadt

Dezernat Verkehrsinfrastruktur Straße und Schiene

Az.: III 33.1-66 c 10/01 DB–NM-S-Bahn-PFA 3

Münster, 15.06.2022

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Münster

Joachim Schledt

Bürgermeister